Ordnungen
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Gebührenordnung
- Gebührenordnung der Hochschulbibliothek vom 19.07.2003
- Aktualisierung der Gebührenordnung vom 10.01.2012
Benutzungsordnung für die Lesekabinen (Carrel) der Bibliothek auf dem Campus Wilhelminenhof
- Carrels werden ausschließlich an HTW-Angehörige vergeben. Studierende der HTW legen bitte ihre Immatrikulationsbescheinigung vor.
- Die Nutzungsdauer beträgt max. 4 Wochen.
- Die Ausgabe des Schlüssels erfolgt gegen Unterschrift.
- Die Weitergabe des Schlüssels an andere Personen ist untersagt.
- Lebensmittel und Getränke (außer Wasserflaschen) sowie Garderobe und Taschen sind im Carrel NICHT gestattet!
- Nur selbst ausgeliehene Medien dürfen im Carrel gelagert werden.
- Zeitschriften und Medien aus dem Lesesaalbestand der Bibliothek dürfen nicht im Carrel eingeschlossen werden. Bei Zuwiderhandlung sind die Bibliotheksmitarbeiter berechtigt, entsprechende Medien zu entfernen.
- Über längere Abwesenheitszeiten, z.B. im Krankheitsfall, sind die Bibliotheksmitarbeiter zu informieren.
- Bei verspäteter Schlüsselrückgabe, wird sofort das kostenpflichtige Mahnverfahren eingeleitet.
- Die Bibliothek der HTW übernimmt für die ausgehändigten Schlüssel, sowie für Gegenstände, die in den Lesekabinen gelagert werden, keine Haftung. Die Beschaffung eines Ersatzschlüssels wird dem/der Nutzer/in in Rechnung gestellt (70 Euro)
- Bei wiederholten Zuwiderhandlungen gegen die Benutzungsordnung, kann die Berechtigung zur Nutzung des Carrels entzogen werden.