Open Access Publikationswege
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Erst- und Zweitveröffentlichung
Die Umsetzung von Open Access im wissenschaftlichen Publikationssystem verfolgt zwei Wege, die als Gold und Green Open Access bezeichnet werden. Die beiden Wege ergänzen sich insofern, als sich der erste auf Erstveröffentlichungen bezieht, während der zweite für Zweitveröffentlichungen relevant ist. Es folgt eine kurze Beschreibung der beiden Wege.
Gold Open Access
Der goldene Weg des Open-Access-Publizierens bezeichnet die Erstveröffentlichung wissenschaftlicher Werke. Dies kann als Artikel in Open-Access-Zeitschriften, als Open-Access-Monografie oder als Beitrag in einem Open Access erscheinenden Sammelband erfolgen.
Es gibt inzwischen zahlreiche reine Open-Access-Zeitschriften. Viele von ihnen waren zuvor Closed-Access-Zeitschriften, die nun umgewandelt wurden. Einen Überblick über sie finden Sie im Directory of Open Access Journals. Außerdem gibt es immer mehr Verlage, die die Veröffentlichung von Open-Access-Monographien und Sammelwerken ermöglichen.
Die Veröffentlichung über den Gold Open Access Weg erfolgt in der Regel gegen Zahlung der Publikationskosten an den Verlag. Autorinnen und Autoren können diese Gebühren auf verschiedene Weise finanzieren, z.B. indem sie sie in die Kosten eines drittmittelfinanzierten Forschungsprojekts einbeziehen oder indem sie einen Antrag beim Forschungsfonds der Hochschule stellen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Finanzierung.
Obwohl der Gold Open Access Weg zu bevorzugen wäre, besteht in einigen Fällen nicht die Möglichkeit, auf diese Weise zu veröffentlichen. Hier empfiehlt sich der zweite Weg der Veröffentlichung über Green Open Access.
Quelle: verändert nach Oberländer, A. (2020). Open Access – Es ist nicht alles Gold, was glänzt. In: Open Science. Von Daten zu Publikationen. Zenodo. http://doi.org/10.5281/zenodo.4018594 (CC BY 4.0 International)
Green Open Access
Der grüne Weg der Open-Access-Publikation (auch Self-Archiving genannt) bezieht sich auf die Zweitveröffentlichung von zuvor von einem Verlag veröffentlichten Texten (in der Regel im Closed Access) auf institutionellen oder disziplinären Open-Access-Repositorien. Dies kann gleichzeitig oder nach der Veröffentlichung durch den Verlag erfolgen und ist sowohl für die Texte möglich, die noch keinen Reviewprozess durchlaufen haben (Preprint), als auch für diejenigen, die dies bereits erfolgreich abgeschlossen haben (Postprint oder Veröffentlichungsversion).
Die Veröffentlichung über den Green Open Access-Weg kann auf verschiedene Weise erfolgen. Einer der häufigsten ist die Nutzung des Autorenrechts zur sogenannten Selbstarchivierung. Diese erlaubt, eine Version eines eigenen Artikels (in der Regel nur Preprint oder Postprint) nach einer bestimmten Zeit (Embargofrist) öffentlich zugänglich zu archivieren.
Tipp
Für die Selbstarchivierung einer Veröffentlichung müssen die Autoren die entsprechenden Richtlinien des Verlags oder der Zeitschrift konsultieren, in denen die spezifischen Regeln erläutert werden. Die Sherpa/Romeo-Datenbank listet die Richtlinien vieler Verlage und Zeitschriften auf und ist daher ein wertvolles Hilfsmittel.
Quelle: verändert nach Oberländer, A. (2020). Open Access – Es ist nicht alles Gold, was glänzt. In: Open Science. Von Daten zu Publikationen. Zenodo. http://doi.org/10.5281/zenodo.4018594 (CC BY 4.0 International)
Eine weitere Möglichkeit für die Veröffentlichung in Green Open Access ist die Verwendung des eigenen Nutzungsrechts seitens der Autor*innen. Um einen Text bei einem Verlag zu veröffentlichen, schließen die Verfasser*innen einen Vertrag mit dem Verlag ab, in dem sie einen Teil ihrer Nutzungsrechte exklusiv oder nicht-exklusiv übertragen. Im Falle einer ausschließlichen Nutzung durch den Verlag dürfen die Autor*innen ihre Publikationen nur dann erneut veröffentlichen, wenn der Vertrag mit dem Verlag ihnen dies ausdrücklich erlaubt. Wurde dem Verlag hingegen ein einfaches Nutzungsrecht eingeräumt, können die Verfasser*innen selbst über die weitere Nutzung ihrer Werke entscheiden.
Zweitveröffentlichungsrecht
Unabhängig von den im Verlagsvertrag eingeräumten Rechten können Autor*innen gemäß § 38 UrhG die Manuskriptfassung von wissenschaftlichen Beiträgen, die im Rahmen einer mindestens zur Hälfte öffentlich geförderten Forschung entstanden sind und in einer periodisch mindestens zweimal jährlich erscheinenden Sammlung publiziert wurden, nach einem Zeitraum von 12 Monaten erneut veröffentlichen. In diesen Fällen ist es also möglich, die eigenen Texte in einem Archiv zu veröffentlichen, auch wenn dem Verlag exklusive Nutzungsrechte eingeräumt wurden (Brehm & Rücknagel, 2021).
Hybrid Open Access
Neben den Begriffen Gold und Green Open Access wird oft auch der Begriff Hybrid Open Access verwendet. Im Gegensatz zu den beiden vorherigen Begriffen bezieht sich dieser nicht auf einen tatsächlichen 'Weg' der Veröffentlichung, sondern wird verwendet, um eine Art von wissenschaftlicher Zeitschrift zu beschreiben, die weder rein offen noch geschlossen zugänglich ist. Es handelt sich in der Regel um Subskriptionszeitschriften, die gegen Zahlung einer Publikationsgebühr (siehe auch APC und BPC) auch Artikel im Open Access veröffentlichen. Für die Autor*innen handelt es sich also im Wesentlichen um eine Umsetzungsvariante von Gold Open Access, bei der ihre Beiträge allerdings nicht in einer reinen Open-Access-Zeitschrift, sondern in einer Subskriptionszeitschrift erscheinen.
Quellen
Brehm, E., & Rücknagel, J. (2021). Zweitveröffentlichungsrecht für Wissenschaftler*innen. https://doi.org/10.5446/51789.
Open Access Network (2023). Grün und Gold. https://open-access.network/informieren/open-access-grundlagen/open-access-gruen-und-gold.